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Berufliche Eingliederung

Die berufliche Eingliederung der SchülerInnen der Schulen für Lernbehinderte erfolgt seit Jahren mit Unterstützung des Arbeitsamtes und der von den Arbeitsämtern bezuschussten Maßnahmenträger wie der Kreishandwerkerschaft, der V€SBE, der Tertia oder anderen Werkstätten für Behinderte.
Eine
Vielzahl von Maßnahmen konnten in der Vergangenheit unseren SchülerInnen angeboten werden, die jeweils auf die unterschiedichen Bedürfnisse abgestimmt waren.

Leider werden in jüngster Vergangenheit die Mittel immer stärker gekürzt, so dass Maßnahmen nicht sofort, sondern erst zeitverzögert statfinden können (vgl. Artikel des General-Anzeigers und die Aktivitäten des Bundesverbandes “Lernen fördern”

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